Platzregeln
Platzregeln
des GC Bruckmannshof e.V. 1. Aus (Regel 27-1) wird durch
weiße Pfähle,
Zäune
oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze
kennzeichnen, haben diese Vorrang. Die Ausgrenze zwischen
Bahn 1 und Bahn 2 gilt nur für die Bahn 2! 2. Biotope sind
durch Pfähle mit grünen Köpfen
gekennzeichnet. 3. Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25-1) a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße/blaue Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. b) Erleichterung nach Regel 25-1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen Erdgänge grabender Tiere oder Vögel wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist. c) Auch
ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung: 4. Eingebetteter Ball (Regel 25-2) Ist im Gelände ein Ball in sein eigenes Einschlagloch
im Boden eingebettet, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt
und so
nahe wie möglich
der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen
gelassen werden. 5. Hemmnisse (Regel 24) a) Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1). b) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse. C) Markierungspfähle für Hindernisse und Entfernungen
sind unbewegliche Hemmnisse. 6. Stromleitungen 7. Entfernungsmesser (Regel 14-3, Anmerkung) Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er
ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst.
Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät,
mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können,
so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation
ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion
genutzt wurde.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel - Lochverlust, Zählspiel - 2 Strafschläge |






