In der am 19.2.2021 veröffentlichten Coronaschutzverordnung ist der Sportbetrieb auf privaten Sportanlagen unter freiem Himmel alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstandes unter Wahrung eines Abstandes von 5 Metern ab dem 22.2.2021 wieder zulässig.
Wir werden alles daransetzen, den Platz nach dieser langen Zwangspause für unsere Mitglieder in einen guten Zustand herzurichten. Bitte haben Sie Verständnis für kleine „Hindernisse“, die wir nicht beseitigen konnten.
Wir freuen uns mit Ihnen, dass es wieder losgeht….
Familie Bruckmann und Vorstand