Platzbelegung

Letzte Änderung am: 06.12.2024 07:09 Uhr

9-Loch Platz

Platz gesperrt!

Driving Range - geöffnet
Trolleys

Trolleys nicht erlaubt

Platzregeln

Platzregeln des GC Bruckmannshof

1. Platzgrenzen und Aus (Regel 2.1)

Platzgrenzen und Aus werden durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Die Ausgrenze zwischen Bahn 1 und Bahn 2 gilt nur für die Bahn 2, sowie die Ausgrenze zwischen Bahn 5 und Bahn 6 nur für die Bahn 5 gilt! Beim Spiel von Bahn 1 und Bahn 6 sind die weißen Pfähle unbewegliche Hemmnisse.

2. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Anpflanzungen - durch Pfähle, Manschetten, Bänder oder Seile markiert - sind Spielverbotszonen. Es gilt Musterplatzregel E 10. Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, kann das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

Auf der Bahn 2 dürfen die Regeln 16 und 17 nicht angewandt werden. Hierfür wurde auf der Bahn 2 eine Drop-Zone eingerichtet. Aus dieser Drop-Zone muss der Ball gespielt werden (plus ein Strafschlag). Liegt der Ball außerhalb der Spielverbotszone und sind Stand oder Schwung durch die Spielverbotszone behindert, so muss straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus ist der mit Steinen gepflasterte Bereich am Abschlag der Bahn 7 Spielverbotszone. Kommt der Ball darauf zur Ruhe muss nach Regel 16 straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16)

a) Boden in Ausbesserung: ist durch weiße Linien und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet.

b) Mit weißen Linien gekennzeichneter Boden in Ausbesserung und eine daran angrenzende Fläche                 
ungewöhnlicher Platzverhältnisse werden als ein Bereich ungewöhnlicher Platzverhältnisse behandelt.

c) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung: - verlegte Grassoden - mit Kies verfüllte Drainagegräben - eine von einem Referee zu Boden in Ausbesserung erklärte Schadstelle.

d) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.

e) Markierungspfähle für Hindernisse sind nach Regel 16 unbewegliche Hemmnisse und dürfen nicht entfernt werden.

4. Freileitungen und/oder Freileitungsmasten

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine auf dem Platz befindliche Freileitung oder deren auf dem Platz befindlichen Mast getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6 zum Verfahren).

5. Bestandteile des Platzes

Bunkerliner in ihrer beabsichtigten Position

6. Üben (Regel 5.2)

Das Üben (wie z.B. Rollen des Balls auf dem Grün oder Machen eines Schlags) auf dem Platz am Wettspieltag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Wettspielen zwischen den Runden ist untersagt.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:

  • Strafe für den 1. Verstoß: Grundstrafe
  • Strafe für den 2. Verstoß: Disqualifikation

7. Spielgeschwindigkeit

Die Spielleitung setzt die erwartete Höchstzeit für das Spielen der Runde und der einzelnen Löcher fest. Es gilt Ziffer B 2.2 der Wettspielbedingungen des GV NRW e.V.

8. Driverköpfe und Bälle

Es gelten die Musterplatzregeln G-1 und G-3.

9. Caddies

Einzel:             Nur Amateure sind als Caddie erlaubt. Bei Jugendspielen sind Caddies nicht zugelassen.

Mannschaft:     Nur Amateure sind als Caddie erlaubt. Dies gilt nicht, wenn ein Berater (Regel 24.4 und Ziffer 5 der Wettspielbedingungen) als Caddie eingesetzt wird, der nicht Amateur ist. Bei Jugendwettspielen dürfen nur Mannschafts-
mitglieder und der Berater als Caddie eingesetzt werden.

10. Spielunterbrechung (Regel 5.7)

Signaltöne bei Spielunterbrechung:

   - unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr):          ein langer Signalton

 

     Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr
     das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

     Wenn das Spiel wegen drohender Gefahr unterbrochen wird,
     sind alle Übungseinrichtungen ab sofort geschlossen.

 

   - Unterbrechung des Spiels:                                            wiederholt 3 kurze Töne

   - Wiederaufnahme des Spiels:                                        wiederholt 2 kurze Töne

   Strafe für Verstoß: siehe Regel 5.7.b (Disqualifikation)  

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel - Lochverlust, Zählspiel - 2 Strafschläge

 

 

 

 

 

                                                                                                                         Stand: Juli 2024

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